Es gibt in Deutschland Regelungen, nach denen die Hundehaftpflicht Pflicht ist. Das betrifft verschiedene Bundesländer genauso wie einzelne Rassen.
Nachdem diese Frage in die Zuständigkeit der einzelnen Länder fällt und dort im Hundegesetz geregelt wird, lässt sich nicht pauschal sagen, ob die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht ist oder nicht.
Allerdings ist für jeden Hundehalter wichtig zu wissen: Die Hundehaftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung, die man für den eigenen Vierbeiner abschließen sollte.
Denn schnell ist etwas passiert und wenn man dann ohne Versicherungsschutz durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung plötzlich in der Haftung ist, fällt man gerne aus allen Wolken. Vor allem ist das Gesetz hier eindeutig und das auch unabhängig von den Bundesländern: Wenn der eigene Hund Dritten einen Schaden zufügt, dann muss man als Hundehalter dafür haften.
Lies dazu am besten auch diesen Beitrag:
Im Schadensfall: Warum eine Hundehaftpflicht?
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Deutschland teilt sich in dieser Frage tatsächlich in zwei Lager auf.
In folgenden Ländern gilt eine generelle Pflicht für die Hundehaftpflicht:
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen
In folgenden Bundesländern gibt es aktuell keine generelle Pflicht für den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
In Bremen und im Saarland ist die Hundehaftpflicht ohne Einschränkungen freiwillig.
Bitte beachte bei den anderen Ländern in dem Zusammenhang aber die teilweise speziellen Regelungen, die für gewisse Hunde und Hunderassen gelten.
Hundehaftpflicht nach Bundesländern:
Stand: Juli 2014
Für welche Hunderassen ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
In den meisten Bundesländern besteht für auffällige, gefährliche Hunde oder Kampfhunde bzw. Listenhunde die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus gibt es noch andere, sehr spezielle Regelungen, die es zu beachten gilt. So müssen in Nordrhein-Westfalen Hunde ab einer Größe von 40 Zentimetern und bei einem Gewicht von 20 Kilogramm und mehr versichert werden.
In Baden-Württemberg muss man Kampfhunde bei der Ortspolizei vorstellen. In Bayern ordnet die Vollzugsbehörde die Versicherungspflicht an, hier kann es von Gemeinde zu Gemeinde auch zu unterschiedlichen Regelungen kommen. In Hamburg ist grundsätzlich eine Anmeldung im Hunderegister von Nöten.
Wer es versäumt, eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abzuschließen, dem drohen übrigens empfindliche Strafen. Sogar ein fünfstelliges Bußgeld wäre möglich.
Welche Hundehaftpflicht ist die beste?
Um für sich und den eigenen Hund die passende und beste Hundehaftpflicht zu finden, empfiehlt sich ein Online-Versicherungsvergleich. Den findest du auf hund-spezial.de.
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