Verkehrsunfall durch Hund – Wer zahlt?

Verkehrsunfall durch Hund
Verkehrsunfall durch Hund? Der Hundehalter haftet (Fotolia / Panama)

Kommt es zu einem Verkehrsunfall durch einen Hund, stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Wer zahlt also?

Fest steht: Der Hundehalter muss für Schäden aufkommen, die sein Hund verursacht. Diese Haftung ergibt sich aus § 833 S. 1 BGB. Dort ist geregelt, dass der Tierhalter entstandene Schäden zu ersetzen hat, wenn ein Tier die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.

Ausnahmen sind an dieser Stelle im BGB nur dann vorgesehen, wenn ein Haustier – so der Gesetzestext – „dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist“ und er das Tier mit entsprechender Sorgfalt beaufsichtigt hat oder ein Schaden trotz dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Verkehrsunfall durch den Hund – Fallbeispiel

Unter www.ra-kotz.de kann man auch ein konkretes Fallbeispiel und das entsprechende Gerichtsurteil dazu nachlesen. Hier riss sich ein Hund beim Gassi gehen von einer 13-Jährigen los und lief, gefolgt von dem Mädchen, auf eine Bundesstraße. Durch ein Ausweichmanöver kam es zum Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen.

Im Urteil wird festgestellt, dass der Beklagte (also der Hundehalter) für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Aus dem unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Hundes wurde eine Gefährdung von Eigentum Dritter hervorgerufen, so das Gericht.

Halter des Hundes muss für Schaden aus Verkehrsunfall aufkommen

Damit wird klar: In aller Regel muss bei einem Verkehrsunfall, der durch einen Hund ausgelöst wird, der Hundehalter für den Schaden aufkommen.

Handelt es sich dabei um einen Sachschaden, so sind die Kosten häufig noch überschaubar. Kommen aber Personenschäden hinzu, sieht es schon ganz anders aus. Aber gerade wie in dem Fallbeispiel mit einem Verkehrsunfall durch einen Hund auf der Bundesstraße kann es schnell auch zu Verletzungen oder sogar schlimmeren gesundheitlichen Schäden von Menschen kommen.

Hundehaftpflichtversicherung schützt beim Verkehrsunfall

Im schlimmsten Fall gefährdet so ein Szenario sogar die Existenz des Hundehalters, weil er sich riesigen Schadensersatzforderungen gegenüber sieht.

Dann ist man froh, wenn man mit einer Hundehaftpflichtversicherung auch vor Schäden bei einem Verkehrsunfall durch den eigenen Hund geschützt ist. Die Hundehaftpflicht springt in die Bresche und übernimmt die Kosten bzw. den Schadensersatz.

Allein schon deshalb ist die Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter ein Muss.

Auf TKV24.de haben wir für dich einen Online-Versicherungsvergleich bereitgestellt, damit du für deinen Hund eine passende Haftpflichtversicherung findest, die auch beim Preis passt!

Zum Versicherungsvergleich

Das könnte dich auch interessieren:
Verkehrsunfall mit Hund – Was tun?

Allianz Hunde OP Versicherung


Hunde OP Versicherung für 12,30 Euro pro Monat

  • bis zu 3.000 Euro Entschädigung pro Operation
  • bis zu 4.000 Euro Entschädigung pro Jahr
  • 2-facher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • 20% Selbstbeteiligung
  • 3 Monate Wartezeit
  • bei Unfällen entfällt die Wartezeit

Das Angebot ist nur gültig für Hunde, die gekennzeichnet (Chip oder Tätowierung) und maximal 6 Jahre alt sind.

... oder ...



TOP Themen

Neueste Beiträge

Kategorien

© hund-spezial.de (c849834b76f2, 132129) - Die Illtal-Makler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten.