Welche Deckungssumme der Hundehaftpflicht ist sinnvoll?

Deckungssumme Hundehaftpflicht
Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Hundehaftpflicht sein? (Fotolia)

Welche Deckungssumme ist in der Hundehaftpflicht sinnvoll und angebracht? Von einer bis 15 Millionen Euro gibt es die unterschiedlichsten Angebote und Tarife.

Grundsätzlich spielt die Versicherungssumme eine große Rolle dabei, wie hoch am Ende der Jahresbeitrag ausfällt. Deshalb kann man an dieser Stelle natürlich Kosten einsparen und das Hundebudget schonen.

Auf der anderen Seite sollte man aber unbedingt darauf achten, dass der eigene Hund nicht unterversichert ist und man nur des Sparens wegen am Ende einen kapitalen Fehler begeht, falls tatsächlich ein ernsthafter Schadensfall eintritt.

Welche Deckungssumme wird für die Hundehaftpflicht empfohlen?

Um die Frage nach einer ausreichend hohen Deckungssumme für die Hundehaftpflicht beantworten zu können, kann man sich an Empfehlungen von Stiftung Warentest oder Finanztest orientieren. Diese und weitere Organisationen stellen eine Höhe von mindestens drei bis fünf Millionen Euro in den Raum.

Auf keinen Fall sollte die Deckungssumme in der Hundehaftpflicht unter drei Millionen liegen. Wer noch sicherer gehen möchte, der kann auch einen Tarif mit einer Summe von zehn Millionen Euro auswählen. Meistens sind diese Tarife nur noch unwesentlich teurer.

Die Versicherungshöhe muss sich dabei unbedingt auf Personenschäden und auch Sachschäden beziehen. Außerdem sollten ebenso Vermögensschäden mitversichert sein.

Mehr: Was die Hundehaftpflicht abdeckt

Warum soll die Deckungssumme so hoch sein?

Der ein oder andere wird sich denken, dass sein Hund nie und nimmer einen so hohen Schaden verursachen kann. In dem Zusammenhang muss man aber bedenken, dass Vierbeiner immer wieder einen Verkehrsunfall (siehe: Verkehrsunfall durch einen Hund) auslösen. Für den Schaden haftet man als Hundehalter in unbegrenzter Höhe.

Passiert ein solcher Unfall auf einer stark befahrenen Bundesstraße, ist leider auch ein tödlicher Ausgang nicht auszuschließen. Ein solcher Personenschaden kann sehr schnell beträchtliche Forderungen der Hinterbliebenen und hohe Schadenssummen mit sich bringen.

Ein weiteres Szenario ist es, dass bei einem solchen Verkehrsunfall Öl oder Benzin ins Erdreich eindringen kann. Auch in einem solchen Fall ist ein Schaden in Millionenhöhe denkbar.

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