Ab wann Hundesteuer bezahlen?

ab wann hundesteuer bezahlen
Ab wann muss man Hundesteuer bezahlen? Darüber entscheidet die Kommune (Fotolia / Bobo)

Ab wann man Hundesteuer bezahlen muss, ist für viele neue Hundebesitzer eine wichtige Frage. Umso mehr, da sich diese nicht pauschal beantworten lässt.

Dazu sollte man in jedem Fall wissen: Die Hundesteuer wird jeweils von der Kommune, also der Stadt oder der Gemeinde, festgelegt. Dort gibt es eine eigene Hundesteuersatzung oder ein Hundesteuergesetz.

Darin wird auch geregelt, ab wann man als Hundehalter Hundesteuer für seinen Vierbeiner zu zahlen hat.

Ab wann Hundesteuer? Beispiele:

So ist zum Beispiel in Deggendorf erst das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig. In Gotha steht man bereits mit dem Monat nach der Aufnahme des Hundes in der Steuerpflicht.

Wirft man den Blick etwa nach Remscheid, so greift die Hundesteuerpflicht dort mit dem Ersten des Monats, in dem man den Hund aufnimmt. Bekommt der eigene Hund Nachwuchs, so werden die Welpen ab dem dritten Monat steuerpflichtig.

Die Regelungen, ab wann Hundesteuer zu bezahlen ist, sind also von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Hundesteuersatzung findet man in der Regel im Internet oder kann sie zumindest in der Stadt oder Gemeinde erfragen und einsehen.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Wohnort. So zahlt man in Deggendorf für den ersten Hund 25 Euro pro Jahr, für den zweiten Hund 40 Euro, für jeden weiteren Hund 65 Euro. Kampfhunde kommen auf das Zehnfache an Hundesteuer.

In Gotha als weiteres Beispiel ist es wesentlich teurer. Hier geht es für den ersten Hund bei 72 Euro los. Gefährliche Hunde kosten 400 Euro. Noch tiefer muss man in Remscheid in die Geldbörse greifen. Hier beginnt die Spanne bei 132 Euro. Ein gefährlicher Hund kommt auf 660 Euro jährlich an Hundesteuer.

Welche Hunde sind hundesteuerfrei?

Es gibt in den Hundesteuersatzungen auch Regelungen, ab wann ein Hund von der Hundesteuer befreit ist.

In der Regel trifft das auf Vierbeiner zu, die öffentliche Aufgaben erfüllen, die etwa für Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Johanniter aktiv sind, die als Rettungshunde, Blindenhunde oder für andere Schwerbehinderte im Einsatz sind oder die Herden bewachen.

Die Steuerfreiheit tritt häufig auch dann in Kraft, wenn der Hund in einem Hundeasyl oder gerade in einer Tierhandlung untergebracht ist.

Wer bezahlt die Hundesteuer?

Für die Hundesteuer muss natürlich der Hundehalter aufkommen. Als Hundehalter gilt derjenige, der den Hund bei sich, in einem Haushalt oder in einem Betrieb aufgenommen hat.

 

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